Friedhof Papenburg Bokel

Umrahmt von altem Baumbestand finden Sie unter der Adresse 26871 Papenburg, An der Marktkirche unseren Friedhof. Seine Historie reicht zurück bis in die 80er Jahre des 19. Jahrhunderts. Von Beginn an wurde er gemeinschaftlich genutzt von den ev.luth. und ev.ref. Kirchengemeinden in Papenburg. Die Verwaltung wurde der ev.luth. Kirchengemeinde übertragen.

Wichtige Entscheidungen werden durch einen Friedhofsausschuss getroffen. Dieser Ausschuss ist paritätisch von Lutheranern und Reformierten besetzt. Das letzte große Projekt war die Einrichtung einer für die Angehörigen pflegefreien Urnengrabstätte. Eine in sakralem Stil gebaute Gedenkmauer mit Namenstafeln dient dem Andenken der dort Bestatteten. Das Areal, nur ca. 1km vom Zentrum Papenburg - Untenende gelegen, ist fußläufig und auch mit dem Auto bequem zu erreichen. Seine Lage und die parkähnliche Anlage, unterteilt durch immergrüne Hecken, bietet den Besuchern eine besinnliche und ruhige Umgebung. Parkbänke laden zum Verweilen ein.

Das Angebot umfasst eine Kapelle mit ca. 80 Sitzplätzen, eine Leichenhalle mit 3 Aufbahrungsräumen, davon einer klimatisiert, mehrere Wasserentnahmestellen, ein tagsüber geöffnetes, behindertengerechtes WC, Fahrradständer sowie PKW-Parkplätze. Grünabfälle können in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden, es wird gebeten, Plastikabfälle zuhause zu entsorgen. Es besteht folgende Auswahl an Grabstellen:

  • Wahlgrabstätten für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr für Sarg und Urnenbestattungen. Dauer der Nutzungsberechtigung 20 Jahre mit der Option einer Verlängerung.
  • Sargbestattungen in Einzel- und Doppelwahlgräbern. Dauer der Nutzungsberechtigung 25 Jahre mit der Option einer Verlängerung.

    Zusätzlich können - sofern es sich um nahe Verwandte handelt - je Grabstelle bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. In Anpassung an die Ruhefrist wird die Nutzungsberechtigung gegebenenfalls. verlängert.
  • Urnenbestattungen in Einzel- und Doppelwahlgräbern. Dauer der Nutzungsberechtigung 20 Jahre mit der Option einer Verlängerung.
    Zusätzlich kann, sofern es sich um nahe Verwandte handelt, je Grabstelle eine weitere Urne beigesetzt werden. In Anpassung an die Ruhefrist wird die Nutzungsberechtigung gegebenenfalls verlängert.
  • Pflegefreie Urnenreihenrasengrabstätte in einer Gemeinschaftsanlage. Dauer der Nutzungsberechtigung 20 Jahre ohne Option einer Verlängerung. Das Nutzungsrecht erlischt nach 20 Jahren automatisch. Zusätzliche Beisetzung einer weiteren Urne in derselben Grabstättenicht möglich.
  • Weitere Reihengrabstätten werden z.Zt. nicht angeboten.

Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung können im Gemeindebüro, Hauptkanal rechts 45 c, 26871 Papenburg eingesehen werden. (siehe auch INFO-Box)

Für Fragen, Auskünfte und Beratung steht Ihnen Herr Gerlach gerne zur Verfügung (Tel. 04961-67598).

Friedhofsbeauftragter

Hans-Jürgen Gerlach
Tel.: 04961 67598